AGB

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER FERIENWOHNUNG Frankfurt-Oder am Park im Zentrum

 

  1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die bestellte Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn das in der E-Mail beigefügte Reservierungsangebot bestätigt bzw. unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist oder die Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

  1. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Eine Anzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro oder 25 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss, soweit mit dem Vermieter vereinbart, fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.

  1. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bei Ankunft in Höhe von 100 EURO, wahlweise Vorlage der Kreditkarte.

  1. Mietdauer und Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder an dem Empfang der Dependance Hotel Zur Alten Oder unter der Telefonnummer 0335 556220 oder per E-Mail: info@zuraltenoder.de mitzuteilen.

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Die Müllcontainer befinden sich im Garten hinter dem Haus.

Bei Verfügbarkeit ermöglichen wir Ihnen gerne gegen Aufpreis einen Early-Check-In oder Late-Check- Out.

  1. a

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

  1. b

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer/Funktionsräume.

  1. c

Sollte vereinbarte Ferienwohnung, egal aus welchen Gründen, ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich der Betreiber der Ferienwohnung Viadrina Hotel- und Immobilienbetriebs GmbH in Zusammenarbeit mit dem Hotel „Zur Alten Oder“ Frankfurt um die Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.

  1. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe der Anzahlung zu leisten. Die Restgebühr wird dem Mieter bis 4 Wochen vor Mietantritt erstattet. Nach diesen 4 Wochen ist die volle Gebühr zu entrichten. Wir weisen darauf hin, dass es immer sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters.

Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung gleich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen können, werden dem Mieter pro Tag 30,00 Euro erstattet.

  1. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  1. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer, Rohrbruch o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Pflichten des Mieters

 

a

Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

  1. b

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder an dem Empfang der Dependance Hotel Zur Alten Oder Frankfurt, in der Fischerstraße 32, 15230 Frankfurt (Oder) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

  1. Tierhaltung

Tiere kleineren Rasen sind nach Zusage des Vermieters gestattet.

10a. Rauchen innerhalb der Räume

Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 100 Euro erhoben, da die Räume kernsaniert werden müssen.

Rauchen außerhalb der Wohnung ist in der dafür vorgesehenen überdachten Möglichkeit erlaubt.

  1. Liegengebliebene Gegenstände

Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Die Ferienwohnung Frankfurt-Oder in Dependance Hotel „Zur Alten Oder“ Frankfurt verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.

 

 

  1. Post für die Gäste

Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung. Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Bei Inanspruchnahme dieser Leistung muss die Adresse des Hotels Zur Alten Oder in der Fischerstr. 32, 15230 Frankfurt (Oder).

  1. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  1. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

Die Wohnung ist rauchfrei. Bei Zuwiderhandlung muss der Mieter die volle Höhe der Renovierungskosten durch ein Fachunternehmen tragen.
Wir stellen unseren Gästen eine überdachte Möglichkeit außerhalb der Wohnung zum Rauchen zur Verfügung.
Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

  1. Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

  1. Internetnutzung

Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

  1. Zutrittsrecht

Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder).

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

 

Stand: 05.01.2021